SOZIALE STROMBONUS

WAS IST DER SOZIALE STROMBONUS?

Der soziale Strombonus ist ein finanzieller Vorteil, der über die Stromrechnungen vergütet wird. Er von der Regierung eingeführt und wird von der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden angeboten. Dieser Bonus soll Familien in wirtschaftlicher Not, sowie kinderreichen Familien eine Reduzierung ihrer Energiekosten ermöglichen.

 

WER KANN IHN BEANTRAGEN?

Seit dem 1. Jänner 2021 werden Sozialboni für wirtschaftliche Notlagen automatisch an berechtigte Bürger/Familien, die ein Anrecht darauf haben vergeben, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Dies entspricht den Vorschriften des Gesetzesdekret Nr. 157 vom 19. Dezember 2019.

Gemäß geltendem Recht können alle Kunden, die Inhaber eines Stromliefervertrags, mit einem Haushaltstarif sind, den Sozialbonus für wirtschaftliche Not beantragen, die zu einer der folgenden Familiengruppen gehören:

  • Zugehörigkeit einer Familie mit einem ISEE-Indikator nicht höher als 9.530 Euro, oder
  • Zugehörigkeit zu einer Familie mit wenigstens vier zu Lasten lebenden Kindern (zahlreiche Familie) und ISEE-Indikator nicht über 20.000 Euro, oder
  • Zugehörigkeit zu einer Familie mit Staatsbürgerschaftseinkommen oder Staatsbürgerschaftsrente.

Bezogen auf den Strom- und Gas-Sozialbonus wurde durch das Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022 das höchste ISEE-Limit für den Zugang zu den Vergünstigungen im Jahr 2023 auf 15.000 Euro erhöht.

Personen mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, welche auf elektromedizinische Geräte angewiesen sind, um zu überleben, können einen Bonus, aufgrund ihrer Beeinträchtigungen erhalten. Der Zugang zu diesem Bonus bleibt für diese Kunden unverändert: Sie müssen weiterhin bei den zuständigen Gemeinden oder bei autorisierten CAF-Büros einen Antrag stellen.

 

WIE LANGE IST DER BONUS GÜLTIG?

Der Bonus wegen wirtschaftlicher Notlage ist für 12 Monate gültig. Der Bonus für körperliche Beeinträchtigungen ist unbegrenzt gültig und behält seine Gültigkeit, bis bekanntgegeben wird, dass die Verwendung elektromedizinischer Geräte beendet ist. Die Boni für wirtschaftliche und körperliche Beeinträchtigungen können kumuliert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.

 

WIE KANN MAN DEN BONUS BEANTRAGEN?

Um den sozialen Bonus bei wirtschaftlicher Notlage zu beantragen, reicht es aus, jährlich ab 2021 die Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) vorzulegen, z.B. über die Gemeinde, CAFs oder die INPS-Website, um die ISEE-Bescheinigung für die jeweiligen begünstigten Sozialleistungen zu erhalten.
Für die Beantragung des Sozialbonus bei körperlichen Beeinträchtigungen ist eine eigene Zertifizierung durch die Sanitätseinheit erforderlich, die ISEE-Erklärung wird dafür nicht verlangt.

 

Die notwendigen Formulare zur Beantragung des Sozialbonus für wirtschaftliche Not sind auf der Website der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) unter folgender Adresse zu finden: https://www.arera.it/it/consumatori/ele/bonusele_df.htm

Weitere Informationen zum Sozialbonus finden Sie auf der Website der Behörde https://www.arera.it/it/bonus_sociale.htm oder indem Sie die kostenlose Hotline 800.166.654 (Energie- und Umwelt-Kundenservice) anrufen.