Messdienstleistung

Die Bereitstellung und Abnahme von elektrischer Energie erfordert bestimmte Messdienstleistungen, die Folgendes umfassen:

1. Die Installation und Wartung von Messgeräten.
2. Die Aufzeichnung von Strommessungen.
3. Die Überprüfung, Registrierung und Bereitstellung von Strommessdaten.

Die Festlegung der Gebühren und Verantwortlichkeiten für diese Messdienstleistungen erfolgt auf Grundlage des Einheitstext (TIME). Die Tarife für die Messdatenerfassung sind abhängig von der Spannungsebene des Anschlusses.

 

Tarifgestaltung:

 BTBTMT
 vor 27.08.2012ab 27.08.2012
<= 20 kWTarif TIME*Tarif TIME*300,00 €
> 20 kW300,00 €Tarif TIME*

 

*Tarif TIME (Tabella 1: Componenti MIS, di cui all`articolo 33) 
BT - Niederspannung
MT - Mittelspannung

 

Verwaltungsratsbeschluss

Protokoll

über die Plenarsitzung des Verwaltungsrates des VINSCHGAUER ENERGIE-KONSORTIUM Genossenschaft – mit Rechtssitz in Glurns, Kasernenstraße 1, welche am Dienstag, den 08. März 2022 mit Beginn um 18.00 Uhr im Versammlungsraum am Sitz der Genossenschaft abgehalten wurde.

Tagesordnung

4) Der Geschäftsführer liefert wichtige Erklärungen zur Tarifgestaltung. Im Niederspannungsbereich wird der Tarif fast ausschließlich durch die Beschlüsse der ARERA vorgegeben. Hierzu verweist er auf die Tariftabelle des TIME und informiert, dass bei Anlagen in Niederspannung unterschieden werden muss, ob diese vor dem 27. August 2012, oder nach diesem Datum ans Netz gegangen ist. Dabei spielt noch die Leistungsgröße (unter oder über 20 kW) der Produktionsanlage eine Rolle. Für Anlagen in Mittelspannung kann der Messtarif vom Verteiler frei gestaltet werden.

Nach den erteilten Informationen tritt man in die Diskussion ein und auf Vorschlag der Geschäftsführung wird sodann wie folgt einstimmig beschlossen:

  • für Anlagen in Mittelspannung wird ein Messtarif von 300,00 € festgelegt;
  • für Anlagen in Niederspannung vor dem 27.08.2012 und bis 20 kW
    gilt vorschriftsmäßig der Tarif des TIME (ARERA – delibere 564/2020/R/eel und 621/2021/R/eel) und für Anlagen größer 20 kW werden als Tarif ebenfalls 300,00 € frei festgelegt;
  • für Anlagen in NS nach dem 27.08.2012 und unabhängig von der Leistung findet der Tarif des TIME (ARERA) Anwendung;
  • der festgelegte Messtarif gilt rückwirkend für das Biennium 2021-22;
  • der Messtarif schließt Wartungsarbeiten am Zähler bzw. an der Messgruppe mit ein;
  • der Tarif wird vorschriftsmäßig auf der Homepage veröffentlicht.